Einzelsupervision
Zertifikatslehrgang Gutachter im familiengerichtlichen Verfahren
Nach erfolgreichem Abschluss des Modul 1 und Modul 2 unseres Zertifikatslehrgangs Gutachter im familiengerichtlichen Verfahren, hat jeder Absolvent hat die Möglichkeit, eine Beratung im Umfang von bis zu zwei Zeitstunden kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Die Supervision soll in der Anfangsphase der Gutachtertätigkeit insbesondere bei den ersten beiden gerichtlichen Gutachten unterstützen. Termine sind individuell zu vereinbaren.
Zusätzliche Supervisionsstunden können bei Bedarf ggf. mit dem Referenten abgesprochen werden.