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Erbrecht

Testamentsvollstreckung

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Testamentsvollstrecker: Aufgaben

In der Praxis ist die Abwicklung des Nachlasses die Haupt-Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Der Auftrag zum Testamentsvollstrecker erfolgt meistens durch den Testierenden.

Die Abwicklungsvollstreckung wird in der Regel in einem überschaubaren Zeitrahmen erledigt. Anders die sogenannte Verwaltungsvollstreckung: Sie kann sich über viele Jahre hinziehen.

Die Aufgaben im Detail

Wenn der vorgesehene Testamentsvollstrecker bereit ist, das Amt zu übernehmen, kommen folgende Aufgaben auf ihn zu:

  • Annahmeerklärung des Amtes an das Nachlassgericht.
  • Gleichzeitig Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.
  • Erbscheinsantrag (der Testamentsvollstrecker hat ein eigenes Antragsrecht!)
    Dies kann direkt beim Nachlassgericht erfolgen oder über einen Notar. Soweit ausnahmsweise die gesetzliche Erbfolge gelten soll, sind alle Personenstandsurkunden, die die Verwandtschaftsgrade – und damit die Erbfolge – belegen, dem Antrag beizufügen. Namen und Anschriften der durch letztwillige Verfügung nicht berücksichtigten gesetzlichen Erben und aller Vermächtnisnehmer sind zu liefern.
  • Ist ein Erbschein bereits erteilt worden, ist die Erteilung einer Ausfertigung zu beantragen.
  • Ist das Testament hinsichtlich der Erbfolge eindeutig und notariell beurkundet, wird in der Regel kein Erbschein benötigt. Dann sollte der Testamentsvollstrecker aber die Erteilung einer beglaubigten Abschrift des eröffneten Testamentes beim Nachlassgericht beantragen.
  • Genaue Analyse der letztwilligen Verfügung über die Aufgaben, etwaige Beschränkungen usw. des Testamentsvollstreckers.
  • Verständigung mit den Erben, z. B. über die Frist zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, über die Besitzübergabe von Nachlassgegenständen, die sich möglicherweise bei einem Erben befinden und zur Absprache über die weitere Verwaltung und Tätigkeit des Testamentsvollstreckers.
  • Verständigung mit Geschäftspartnern den Nachlass betreffend (Banken, Versicherungen, Gläubiger usw.).
  • Besitznahme des Nachlasses (Ermittlung des Nachlasses und Belehrung etwaiger Erbschaftsbesitzer über die Rechtslage).
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und Zusendung an die Erben.
Seminar-Nr. Seminar-Bezeichnung Datum Ort Preis
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