Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Inhalt
Das Tagesseminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, BerufsbetreuerInnen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, aber auch die Mitglieder aller weiteren Professionen, die zu Vollmachten und Patientenverfügungen beraten oder mit Bevollmächtigten und Patientenverfügung in Berührung geraten (wie etwa Banken, steuerberatende Berufe, Pflegedienste, Ärzte, etc.).
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen haben Konjunktur: Als milderes Mittel im Vergleich zur eingriffsintensiven rechtlichen Betreuung kommt ihnen in der Praxis eine überragende Bedeutung zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts zu. Auch daher haben die Betreuungsbehörden Aufklärung und Beratung gerade zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu fördern (§ 6 Abs. 3 BtOG), anerkannte Betreuungsvereine können zu diesen Themen im Einzelfall speziell Betroffene und deren Angehörige beraten (§ 15 Abs. 3 S. 1 BtOG), um die Autonomie Betroffener weitmöglichst zu wahren. Dies erfordert natürlich eingehende Kenntnisse zu den rechtlichen und praktischen Grundlagen auf Seiten der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine, die im Zuge dieses Seminars vermittelt werden. Auch die Kontrolle des Vorsorgebevollmächtigten durch den Betreuer (sog. Kontrollbetreuung) wird intensiv behandelt, das konkrete Vorgehen und die Maßnahmen insoweit werden sehr ausführlich dargestellt.
Das Seminar bietet einen praxisnahen Überblick über alle relevanten Bereiche der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung anhand diverser Fallstudien und Muster und gibt praktische Handlungsvorschläge in allen relevanten Problembereichen.
Inhalte:
Themenkomplex Vorsorgevollmacht
- Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten (mit Muster) / Formfragen / typische Konstellationen
- Aufgaben und Handlungsmaximen
- Überwachung / gerichtliche Genehmigungserfordernisse / Kontrollbetreuung
- Haftung und Haftungsvermeidung
- Vergütung
- Fallstudien
Themenkomplex Patientenverfügung
- Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten (mit Muster) / Formfragen / typische Konstellationen
- Aufgaben und Handlungsmaximen
- Praktische Handhabung von Patientenverfügungen / Abstimmung mit dem Arzt
- Fallstudien
Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.
Ablauf
Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden und findet von 09:00 bis ca. 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.
Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.
Technische Voraussetzungen
- Computer oder Laptop mit Internetzugang
- Lautsprecher und Mikrophon
- Kamera (wünschenswert)
Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.
Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.
Referenten
Martin Weber
Rechtsanwalt und Mediator
Herr Weber ist seit 2013 als Rechtsanwalt in Passau tätig. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und hat die Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht und Steuerrecht erfolgreich absolviert. Neben verschiedenen Referententätigkeiten ist er Autor mehrerer wissenschaftlicher Fachpublikationen insbesondere zum Betreuungsrecht.
Ort
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.
Preise
Teilnahmegebühren
Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei)
Reduzierter Preis: 261,- € (siehe Rabattsystem)
Rabatt
Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.
Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.
Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.