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Berufliche Betreuung

Bildungsurlaub

Für Arbeitnehmer:innen besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Zeit von der Berufstätigkeit freistellen zu lassen um Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.

Wenn Sie in Ihrem Bundesland bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub für einen unserer Lehrgänge beantragen wollen, können wir als Bildungsanbieter ebenfalls einen Antrag auf Anerkennung des Lehrgangs stellen.

In NRW sind wir als Bildungsträger mit sämtlichen Veranstaltungen anerkannt. In den meisten Ländern sind jedoch die einzelnen Veranstaltungen jeweils neu anzumelden. Dabei sind Bearbeitungsfristen zwischen sechs Wochen und drei Monaten einzuhalten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 10 Wochen. Eine Unterschreitung der vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen kann zu einer Ablehnung des Antrages führen.

Bevor wir die Bewilligung beantragen und – in manchen Bundesländern - die Bearbeitungsgebühren bezahlen, bitten wir rechtzeitig abzuklären, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung seitens des Arbeitgebers vorliegen und die Fristen einhaltbar sind.

Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Bundesländer: