Vermögenssorge kompakt | Weinsberger Forum
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Berufliche Betreuung

Vermögenssorge kompakt

27.03.2025 (Do) | Live-Online
Seminarnummer: 25 0307

Inhalt

Das Seminar richtet sich insbesondere an erfahrene BerufsbetreuerInnen, VereinsbetreuerInnen und MitarbeiterInnen von Betreuungsbehörden, steht allerdings etwa auch Mitarbeiterinnen von Betreuungsgerichten – insbesondere RechtspflegerInnen – sowie anderen Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen, etc.) offen. BerufsbetreuerInnen, die einen Sachkundelehrgang absolvieren, sind mit den Inhalten teils schon aus Modul 6 und 7, für sie enthält das Seminar aber wertvolle weiterführende Hinweise und Updates.


Die Vermögenssorge stellt in der Betreuerpraxis einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt dar, in dem etliche Herausforderungen und Haftungsfallen lauern.

Nicht allein sehen sich BetreuerInnen seit dem 01.01.2023 mit den §§ 1835 ff. BGB neu strukturierten gesetzlichen Bestimmungen ausgesetzt. Vielmehr sind seit jeher etliche vermögenssorgerechtliche Kernaspekte – die etwa auch in Feldern wie der Schuldenbereinigung, dem Umgang mit Immobilien und im Erbrecht liegen – mit nicht unerheblichen Risiken und Widrigkeiten verbunden.

Das Seminar nimmt die TeilnehmerInnen fall- und praxisbezogen an die Hand und schlägt strukturiert einen Weg durchs Dickicht der verschiedentlichen Problemstellungen der Vermögenssorge.

Dies beginnt schon bei den Handlungsmaximen für BetreuerInnen in Vermögensangelegenheiten, die der Gesetzgeber zum 01.01.2023 in § 1838 BGB auf gänzlich neue Beine gestellt hat. Das bisherige System aus mündel-sicherer und nicht mündelsicherer Anlage ist passé, stattdessen ist nunmehr ein ausdifferenziertes System aus den Elementen Anlage- und Verfügungsgeld und anderen Anlageformen in §§ 1839 ff. BGB vorgesehen. Im Bereich der betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernisse hat sich Einiges getan: So wurden etliche neue Anwendungsfälle geschaffen – wie etwa die Genehmigung der Schenkung –, andere dagegen aufgegeben, in Anzeige- und Mitteilungspflichten umgewandelt oder umfassend modifiziert. Die Bestimmung zum Vermögensverzeichnis (§ 1835 BGB) wie weiter auch die Regelungen zur Rechnungslegung (§§ 1865 f.) wurden teils neu gefasst und halten insoweit einige Überraschungen parat. Ausgetobt hat sich der Gesetzgeber auch auf erbrechtlichem Feld, hier etwa mit den Grundsätzen zur Vermögensverwaltung ererbten Vermögens (§ 1837 BGB) oder bei den Genehmigungserfordernissen, hier gerade im Bereich der Erbausschlagung.

Das Seminar leitet die Teilnehmenden durch die unterschiedlichen Problemfelder der Vermögenssorge und schafft einen komprimierten, gut verständlichen und praxisnahen Überblick, dies auch anhand vieler Fallbeispiele mit Lösungen, Mustern und Checklisten.


Inhalte
A. Die Vermögenssorge als erheblich praxisrelevanter Aufgabenbereich

  • Abgrenzungsfragen und Grenzfälle – wie weit reicht die Vermögenssorge?
  • Muss es denn immer die ganze Vermögenssorge sein? – Zu Sinn und Unsinn einer Zergliederung


B. Handlungsmaximen in der Vermögenssorge

  • Wirkungen der §§ 1838 Abs. 1 S. 1, 1821 BGB in der Vermögenssorge – alles neu oder doch nur alter Wein in neuen Schläuchen?
  • § 1838 BGB im Übrigen – effektiv bei Problemfällen?


C. Die Vermögensverwaltung

  • Das System aus Verfügungs- und Anlagegeld in der bargeldlosen Vermögensverwaltung
  • Wertpapiere und hinterlegungsfähige Wertpapiere
  • Die Genehmigung anderer Anlageformen
  • Exkurs: Anzeigepflichten in der Vermögensverwaltung


D. Gerichtliche Genehmigungen im Vermögenssorgebereich

  • Überblick über die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte
  • Neuerungen und Modifikationen im Genehmigungsbereich
  • Das Genehmigungsverfahren


E. Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung

  • Das Vermögensverzeichnis nach neuem Recht – mit Muster und Checkliste
  • Die Rechnungslegung nach neuem Recht – ist jetzt alles besser?
  • Die Schlussrechnungslegung – alles neu macht die Reform


F. Erbrechtliche Fragestellungen

  • Die Verwaltung ererbten Vermögens, § 1837 BGB
  • Genehmigungserfordernisse im Erbrecht im Überblick
  • Die Erbausschlagung – mit praktischen Hinweisen zum effektiven Vorgehen


G. Sonderfragen

  • Unternehmen in der beruflichen Betreuung
  • Auslandsvermögen
  • Familienrechtliche Aspekte
  • Haftungsfallen und Haftungsvermeidung


H. Fazit


Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Ablauf

Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden und findet von 09:00 bis ca. 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon
  • Kamera (wünschenswert)


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.

Referenten

Martin Weber

Martin Weber

Rechtsanwalt und Mediator

Herr Weber ist seit 2013 als Rechtsanwalt in Passau tätig. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und hat die Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht und Steuerrecht erfolgreich absolviert. Neben verschiedenen Referententätigkeiten ist er Autor mehrerer wissenschaftlicher Fachpublikationen insbesondere zum Betreuungsrecht.

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 261,- € (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.

Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.

Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

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