Der überschuldete Nachlass mit Schwerpunkt Nachlassverwaltung | Weinsberger Forum
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Nachlasspflegschaft Testamentsvollstreckung

Der überschuldete Nachlass mit Schwerpunkt Nachlassverwaltung

05.12.2024 (Do) | Live-Online
Seminarnummer: 24 0473

Inhalt

Das Seminar richtet sich insbesondere an Nachlasspfleger, Rechtsanwälte, Steuerberater, Mitarbeiter von Banken und Versicherungen, Berufsbetreuer und andere Interessierte.


Es ist eine Binsenweisheit, dass Nachlässe auch stark in die roten Zahlen abdriften können. Um das Eigenvermögen der Erben zu schützen, sind insoweit regelhaft zielführende Schritte möglich, um sich der Erbenstellung entweder komplett zu entledigen oder jedenfalls die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen. Diese werden praxisnah im Rahmen dieses Seminars dargestellt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt insoweit auch auf der Tätigkeit des Nachlasspflegers – dies sowohl mit Blick auf überschuldete Nachlässe im Rahmen der Sicherungs- und Prozesspflegschaft, gerade aber auch mit Blick auf die besondere Spielart der Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB. Diese soll im Zuge dieses Seminars ganz besonders eingehend in den Blick genommen werden. Insoweit wird das praktische Vorgehen im Rahmen der Nachlassverwaltung zum einen kompakt und überblicksartig für die tägliche Handhabung dargestellt, zum anderen an einer Vielzahl von Fällen exemplifiziert und weiter vertieft. Ziel ist, das nötige Rüstzeug für die Führung von Nachlassverwaltungen zu vermitteln.

Auch die Nachlassinsolvenz wird in Grundzügen dargestellt.

Inhalte:

A. Die Ausschlagung der Erbschaft / Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft

B. Überschuldete Nachlässe in der Nachlasspflegschaft

  • Bedeutung in der Sicherungs- und Prozesspflegschaft
  • Schwerpunkt: Nachlassverwaltungen nach § 1975 BGB


C. Die Nachlassinsolvenz

D. Erbrechtliche Instrumentarien bei der Verwaltung überschuldeter Nachlässe

  • Dreimonatseinrede
  • Erschöpfungs-, Überschwerungs- und Dürftigkeitseinreden
  • Aufgebotsverfahren
  • Inventarerrichtung
  • Haftungsvorbehalte und vollstreckungsrechtliche Fragen

Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Ablauf

Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden und findet von 09:00 bis ca. 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon (Headset)
  • Kamera (wünschenswert)


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.

Referenten

Martin Weber

Martin Weber

Rechtsanwalt und Mediator

Herr Weber ist seit 2013 als Rechtsanwalt in Passau tätig. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und hat die Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht und Steuerrecht erfolgreich absolviert. Neben verschiedenen Referententätigkeiten ist er Autor mehrerer wissenschaftlicher Fachpublikationen insbesondere zum Betreuungsrecht.

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 261,- € (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.

Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.

Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

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