Beratung nach § 10a SGB VIII und Verfahrenslotse nach § 10b SGB VIII | Weinsberger Forum
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Kinder- und Jugendhilfe

Beratung nach § 10a SGB VIII und Verfahrenslotse nach § 10b SGB VIII

28.11.2024 (Do) | Live-Online
Seminarnummer: 24 0157

Inhalt

Mit Wirkung vom 10. Juni 2021 sind umfassende Rechtsänderungen im inklusiven Leistungsrecht eingetreten. Dies betrifft insbesondere auch die Beratung nach § 10a SGB VIII. Mit dieser Regelung wird dem Jugendamt eine „vorgeschaltete“ Beratung aufgegeben, mit welcher junge Menschen und ihre Familien umfassend über ihre Rechte zu informieren sind. Für diese Beratung ist hohe sozialpädagogische und auch rechtliche Expertise erforderlich. Insbesondere zielt die Beratung auch auf die Folgen und die Auswirkungen der Inanspruchnahme einer Hilfe und Verwaltungsabläufe bei Beantragung einer Hilfe. Zur Beratung gehört auch Hilfe bei der Antragstellung, bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger, bei der Inanspruchnahme von Leistungen sowie bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten. Schließlich kann auch eine Mitwirkung am Gesamtplanverfahren bei minderjährigen Leistungsberechtigten nach § 99 SGB IX zu den Aufgaben des Beraters gehören.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 kommt für die Jugendhilfe mit dem Verfahrenslotsen eine weitere herausfordernde und wichtige Aufgabe hinzu. Der Verfahrenslotse wird in einer Doppelrolle als Berater des Jugendamtes und als Anwalt des Leistungsberechtigten tätig werden. Dies setzt – wie bereits im Rahmen der Beratung nach § 10a SGB VIII – eine umfassende Expertise voraus. Der Verfahrenslotse wird sich auch mit der inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit Wirkung vom 1. Januar 2028 beschäftigen dürfen. Hierbei wird es Insbesondere um folgende Themen gehen:

  • Neuordnung des Leistungsrechts; insbesondere das künftige Rechtsverhältnis von Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe
  • Begriff der (drohenden) Behinderung
  • Verfahren des Bedarfsfeststellung und (Hilfe-)Planverfahren
  • Neuordnung des Kostenbeitragsrechts?
  • Neufassung des Leistungserbringerrechts?
  • Wie kann inklusiver Kinderschutz ausgestaltet werden?


Im Rahmen des Seminars werden die dargestellten Inhalte aus sozialarbeiterischer und juristischer Sicht beleuchtet werden. Prof. Dr. Jan Kepert, der für das Bundesfamilienministerium den Reformprozess begleitet, und Markus Wegenke werden im Tandem referieren und sich mit den Teilnehmenden austauschen.

Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Ablauf

Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden und findet von 09:00 bis ca. 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon
  • Kamera (wünschenswert)


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.

Referenten

Prof. Dr. Jan Kepert

Jan Kepert

Professor für öffentliches Recht, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Promotion zum Dr. jur. an der Universität Mannheim. Jan Kepert war von 2002 bis 2009 in leitender Funktion in der Landesverwaltung Baden-Württembergs (Regierungspräsidium Stuttgart, Innenministerium Baden-Württemberg, Landratsamt Karlsruhe, Regierungspräsidium Freiburg) tätig. Seit 2011 lehrt er als Professor für öffentliches Recht mit Schwerpunkt auf dem Kinder- und Jugendhilferecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat im Jahr 2019 für die Landesregierung Baden-Württemberg das Thema Kinderschutz und Datenschutz begutachtet (s. Abschlussbericht Kommission Kinderschutz Staufen, Band I und II). Vergleichbare Rechtsfragen hat er im Sommer 2020 für das Sozialministerium des Saarlandes begutachtet. Jan Kepert hat zudem als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beim Projekt „Hochproblematische Kinderschutzverläufe-Betroffenen eine Stimme geben“ mitgewirkt und hat als Sachverständiger in Landtagen und im Bundestag in Anhörungen mitgewirkt.

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar : 290,- € (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 261,-€ (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.

Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.

Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

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