Inklusives und sonstiges Leistungsrecht im SGB VIII unter Berücksichtigung der KJSG-Reform und neuer Entwicklungen sowie Rechtsprechung | Weinsberger Forum
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Kinder- und Jugendhilfe

Inklusives und sonstiges Leistungsrecht im SGB VIII unter Berücksichtigung der KJSG-Reform und neuer Entwicklungen sowie Rechtsprechung

05.09.2025 (Fr) | Live-Online
Seminarnummer: 25 0022

Inhalt

Intensiv beleuchtet werden die schon in Kraft getretenen Neuregelungen in § 35a SGB VIII unter Berücksichtigung der Schnittstellen zum weiteren Leistungsrecht, welches ebenfalls intensiv dargestellt wird. (§ 13 SGB VIII, § 19 SGB VIII, § 20 SGB VIII, §§ 27 ff. SGB VIII, § 41 SGB VIII). Neben den aktuellen Rechtsänderungen werden auch aktuelle Entwicklungen in der Rspr. dargestellt (Ausformung des Erziehungsdefizits; Kombination verschiedener Leistungsarten usw.). Die bis zum Jahr 2028 beabsichtigte weitere inklusive Neuregelung wird ebenfalls dargestellt (Behinderungsbegriff; Begriff der drohenden Behinderung; Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe als einheitlicher Leistungstatbestand). Intensiv besprochen werden auch die Neuregelungen in § 10a und 10b SGB VIII sowie die Neuregelungen im Hilfeplanverfahren, Verschränkungen zum SGB IX und zum Zuständigkeitsübergang.

Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Gesetzestexte / Arbeitsmittel

SGB VIII

Ablauf

Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden und findet von 09:00 bis ca. 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon (Headset)
  • Kamera (wünschenswert)


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.

Referenten

Prof. Dr. Jan Kepert

Jan Kepert

Professor für öffentliches Recht, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Promotion zum Dr. jur. an der Universität Mannheim. Jan Kepert war von 2002 bis 2009 in leitender Funktion in der Landesverwaltung Baden-Württembergs (Regierungspräsidium Stuttgart, Innenministerium Baden-Württemberg, Landratsamt Karlsruhe, Regierungspräsidium Freiburg) tätig. Seit 2011 lehrt er als Professor für öffentliches Recht mit Schwerpunkt auf dem Kinder- und Jugendhilferecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat im Jahr 2019 für die Landesregierung Baden-Württemberg das Thema Kinderschutz und Datenschutz begutachtet (s. Abschlussbericht Kommission Kinderschutz Staufen, Band I und II). Vergleichbare Rechtsfragen hat er im Sommer 2020 für das Sozialministerium des Saarlandes begutachtet. Jan Kepert hat zudem als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beim Projekt „Hochproblematische Kinderschutzverläufe-Betroffenen eine Stimme geben“ mitgewirkt und hat als Sachverständiger in Landtagen und im Bundestag in Anhörungen mitgewirkt.

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 261,- € (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.

Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.

Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

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