Kinderschutz – Aus fehlgeschlagenen Kinderschutzverläufen lernen
Inhalt
Diese Veranstaltung zum Thema Kinderschutz behandelt aktuelle Erkenntnisse aus Untersuchungsausschüssen, Aufarbeitungskommissionen und anderen Gremien.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2022 gefordert, Fallanalysen zu problematischen Kinderschutzfällen als gesetzliche Aufgabe in das SGB VIII verbindlich aufzunehmen. Hintergrund sind problematische bzw. fehlgeschlagene Fälle von Misshandlung und Kindeswohlgefährdung, bei denen die betroffenen Familien in Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe standen.
Die einzelnen Aufarbeitungen in den Kommunen haben zu dem Ergebnis geführt, dass Fallanalysen bei problematischen Kinderschutzfällen zu einem Fachstandard der Aufarbeitung werden sollten, um den Kinderschutz zu verbessern und das Vertrauen und die Handlungssicherheit der betroffenen Institutionen wiederherzustellen.
Infolge der Aufdeckung der Missbrauchskomplexe in Staufen (Baden-Württemberg) und Nordrhein-Westfalen ist es zu einer umfassenden Aufarbeitung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes gekommen:
- In Nordrhein-Westfalen ist ein sehr modernes Kinderschutzgesetz entwickelt worden, mit welchem das Jugendamt als die Zentralstelle des Kinderschutzes benannt wird.
- Auch mit dem Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses „Lügde“ sind wichtige Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes gemacht worden.
- Im Saarland ist der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zu möglichem sexuellem Missbrauch am Universitätsklinikum veröffentlicht worden, welcher auch für die Jugendhilfe wichtige Erkenntnisse beinhaltet.
In Kürze wird eine Aufarbeitungskommission weitere Vorschläge machen. Dabei geht es auch um mehr multiprofessionelles Handeln unter Beachtung des Datenschutzes. Die mit dem KJSG in § 8a SGB VIII und §§ 4,5 KKG erfolgten Rechtsänderungen sollen weiterentwickelt werden.
Die Erfahrungen aus schwierigen Fallverläufen möchten wir für alle Teilnehmenden transparent machen – man lernt aus nichts so gut wie aus Fehlern.
Der Referent, Prof. Dr. Kepert, hat aktiv in den Kommissionen bei der Weiterentwicklung mitgewirkt. Neben dem Fachinput aus den Aufarbeitungskommissionen besteht Gelegenheit zum Austausch und zur Reflexion.
Teilnahmebescheinigung:
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.
Ablauf
Das Seminar findet von 09:00 bis 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.
Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.
Technische Voraussetzungen
- Computer oder Laptop mit Internetzugang
- Lautsprecher und Mikrophon
- Kamera (wünschenswert)
Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.
Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.
Referenten
Prof. Dr. Jan Kepert
Professor für öffentliches Recht, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Promotion zum Dr. jur. an der Universität Mannheim. Jan Kepert war von 2002 bis 2009 in leitender Funktion in der Landesverwaltung Baden-Württembergs (Regierungspräsidium Stuttgart, Innenministerium Baden-Württemberg, Landratsamt Karlsruhe, Regierungspräsidium Freiburg) tätig. Seit 2011 lehrt er als Professor für öffentliches Recht mit Schwerpunkt auf dem Kinder- und Jugendhilferecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat im Jahr 2019 für die Landesregierung Baden-Württemberg das Thema Kinderschutz und Datenschutz begutachtet (s. Abschlussbericht Kommission Kinderschutz Staufen, Band I und II). Vergleichbare Rechtsfragen hat er im Sommer 2020 für das Sozialministerium des Saarlandes begutachtet. Jan Kepert hat zudem als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beim Projekt „Hochproblematische Kinderschutzverläufe-Betroffenen eine Stimme geben“ mitgewirkt und hat als Sachverständiger in Landtagen und im Bundestag in Anhörungen mitgewirkt.
Ort
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.
Preise
Teilnahmegebühren
Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei)
Reduzierter Preis: 261,- € (siehe Rabattsystem)
Rabatt
Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.
Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.
Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.