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Kinder- und Jugendhilfe

Was sind die Aufgaben des Berufsvormunds?

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Der Vormund ist der gesetzliche Vertreter des Mündels. Der Vormund ist in den Aufgabenkreisen der Personensorge und der Vermögenssorge tätig. Er ist verpflichtet, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen und ihn gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachvollziehbar nachzuweisen.

Vermögen des Mündels ist grundsätzlich mündelsicher anzulegen. Einzelne Vermögensverfügungen bedürfen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahrs kann das Mündel die Bestellung einer Person zu seinem Vormund verhindern, wenn es mit dieser Person nicht einverstanden ist.

Die Vormundschaft endet,

  • wenn das Mündel volljährig wird, wenn die unverheiratete minderjährige Mutter des Mündels volljährig wird,
  • wenn das Mündel rechtskräftig adoptiert worden ist,
  • wenn die Voraussetzungen der Vormundschaft weggefallen sind  und das Gericht den Beschluss aufhebt oder
  • wenn das Mündel stirbt. 
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