Sorgerechtsvollmachten - Gestaltungsoptionen im Bereich des Familienrechts | Weinsberger Forum
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Berufliche Betreuung

Sorgerechtsvollmachten - Gestaltungsoptionen im Bereich des Familienrechts

18.03.2025 (Di) | Halbtagesseminar | Live-Online
Seminarnummer: 25 0017

Inhalt

Das Halbtagsseminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende des Jugendamts (ASD/Vormundschaften), ist aber ebenfalls für Verfahrensbeistände und Sachverständige in Kindschaftsverfahren gut geeignet.


Die Veranstaltung behandelt die im Familiengericht schwerpunktmäßig auftretenden Sorgerechtsverfahren. Es soll zu einer möglichst effizienten Bearbeitung dieser Angelegenheiten beitragen und Fehlerquellen aufzeigen.

Der inhaltliche Schwerpunkt wird auf die ganz überwiegend vorliegenden Ausgangssituationen in Sorgerechtsangelegenheiten (Elternkonflikte i.S.d. § 1671 BGB und Verfahren betreffend eine mögliche Kindeswohlgefährdung gemäß § 1666 BGB) gerichtet.

Unter Veranschaulichung der materiell-rechtlichen Grundlagen und der hierzu in jüngerer Zeit ergangenen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Beschlüsse werden die typischen Fallkonstellationen untersucht und Gestaltungsmöglichkeiten in der behördlichen Praxis sowie im gerichtlichen Verfahren thematisiert.

Dabei wird im Bereich der elterlichen Sorge ein Schwerpunkt bei der Zulässigkeit und Ausgestaltung von Vollmachten betreffend die elterliche Sorge unter Betrachtung insbesondere der Vorzüge und Nachteile von (außer-)gerichtlichen Regelungen sowie die Besonderheiten bei der Umsetzung von Sorgerechtsvollmachten (einschließlich jugendhilferechtlicher Bezüge) dargestellt.

Begleitet wird die Auseinandersetzung von einer Darstellung des Ablaufs von Kindschaftsverfahren aus Sicht des Familiengerichts und der Darstellung einer effektiven Einflussnahme der Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständige) auf den Verfahrensausgang. Dabei sind die Teilnehmenden ausdrücklich eingeladen, Fallgestaltungen und Problemaspekte aus der eigenen beruflichen Tätigkeit miteinzubringen.


Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Ablauf

Das Halbtagsseminar umfasst 3 Zeitstunden und findet von 9:00 bis ca. 12:15 Uhr statt.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon (Headset)
  • Kamera (wünschenswert)


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am Seminartag ist für Notfälle ab 8:15 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.

Referenten

Jan Prinz, LL.M.

Jan Prinz, LL.M.

Richter am Amtsgericht Bottrop

Jan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent im Rahmen der Richterfortbildungen an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Rechtsprechung bearbeitet er seit 2017 ein familiengerichtliches Dezernat. Darüber hinaus ist er in der Referendarausbildung sowie als Prüfer in beiden juristischen Staatsprüfungen tätig.  Herr Prinz veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen und kommentiert aktuelle obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung in juristischen Fachzeitschriften.

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar: 170,- € (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 153,- € (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.

Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.

Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

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