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Mo. bis Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr
und von 13.30 bis 16.30 Uhr
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Seminare: Recht und Psychologie
praxisnah fundiert wegweisend

Herz­lich Will­kommen beim Weins­berger Fo­rum.

Sie wol­len sich fach­lich wei­ter­bil­den oder be­ruf­lich ver­ändern?

Seit über 25 Jahren sind wir Se­minar­an­bie­ter im Familien- und Erb­recht. Das lebens­lange Lernen und Er­schließen neuer be­ruf­licher Tätig­keits­fel­der in jedem Lebens­abschnitt sind zen­traler Bestand­teil unserer Unter­neh­mens­phi­lo­so­phie. Unsere Wei­ter- und Fort­bildungen zeichnen sich durch eine hohe pä­da­go­gische Qua­lität sowie fach­liche Ex­per­tise unserer Re­feren­tinnen und Re­feren­ten aus. Dabei legen wir großen Wert auf die Ver­knüp­fung von Theorie und Pra­xis. Die Veran­stal­tungen fin­den als Live-Online Se­min­are oder in bun­des­wei­ten Prä­senz­ver­an­stal­tungen statt.

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Infoveranstaltungen

Aktuelles

Neue Lehrgangskonzeption:

Zertifikatslehrgang Sachverständiger im Familienrecht – Familienpsychologischer Gutachter

Zertifikatslehrgang Sachverständiger im Familienrecht – Familienpsychologischer Gutachter
Podcast zum Zertifikatskurs Erbschaftsplanung

Nach §15 FAO anerkennungsfähig

Unsere Live-Online-Seminare entsprechen den Voraussetzungen gemäß §15 Abs. 2 FAO.

Unsere Live-Online-Seminare entsprechen den Voraussetzungen gemäß §15 Abs. 2 FAO

Eine Reihe unserer Seminare im Familienrecht (z. B. Verfahrensbeistand §158a Abs. 1, S. 4 FamFG) und im Erbrecht werden interdisziplinär durchgeführt und sind nach §15 FAO anerkennungsfähig.

Sorgerechtsvollmachten - Gestaltungsoptionen im Bereich des Familienrechts

Betreuungsrecht

Unser Sach­kunde­lehr­gang Modul 1-11 ist anerkannt.

Die Aner­kennung erfolgte durch den KVJS (zuständige Behörde in Baden-Württemberg) mit Bescheid vom 28.2.2023 - Akten­zei­chen 428.9.14.31. Die Anerkennung gilt in allen Bundesländern.

NEU: Sachkundelehrgang speziell für Hochschulabsolventen mit 50 Prozent Selbstlernphase in den Modulen 1 bis 9.

Hilfeplanung im Jugendamt

Betreuer-Praxis

Aktuelles und Praxis

Fortbildungen nach §29 BtOG

Nach § 29 BtOG sind berufliche Betreuer angehalten, in eigener Verantwortung regelmäßig berufsbezogene Fortbildungen zu absolvieren und die Nachweise dann der Stammbehörde vorzulegen.

Fortbildungen für Betreuer u.a. zu psychischen Erkrankungen:

Seminare mit Anerkennung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Psychologie und medizinische Perspektive

Herrn Prof. Dr. med. Univ. Franz Resch, bis 2021 Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Zentrums für psychosoziale Medizin der Universitätsklinik Heidelberg hält folgende, durch die LÄK anerkannte, Seminare:

FASD – Fetale Alkoholspektrum-Störung aus medizinischer und praktischer Perspektive

Inklusiver Kinderschutz

Zusatztermin aufgrund der großen Nachfrage:

Für Fachkräfte aus inklusiven Einrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten haben wir folgendes spezifische Grundlagenseminar: 

Weitere Seminare zum Inklusiven Kinderschutz finden Sie in der Kategorie „Inklusiver Kinderschutz“. 

SGB VIII für Vormünder, insbesondere Leistungsrecht und Hilfeplanung

Berufsbild im Video-Interview